Aus der Sicht der beiden Ausfalljahre liege objektiv gar keine Dividendenpolitik vor, und erst recht sei nichts von deren Kontinuität erkennbar. Die Erstmaligkeit der Dividendenausschüttung in der Bemessungslücke hätte unter Berücksichtigung der Natur des Neuzuflusses und im Vergleich mit dem periodischen Fluss des durchschnittlich bemessenen Einkommens vielmehr dazu führen müssen, dass beide Dividenden in vollem Ausmass als ausserordentliche Einkünfte separat besteuert würden.