Der Pflichtige erkläre dies damit, dass der Jahresabschluss per 31. Dezember 2000 erst gegen Ende des Jahres 2001 definitiv erstellt worden und bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar gewesen sei, dass das Geschäftsjahr 2001 mit einem im Vergleich zu den Vorjahren erheblich tieferen Reingewinn ausfallen würde. Daher sei vorausschauend und vorsichtig zwecks Bildung einer Rücklage für 2001 lediglich noch eine Dividende von Fr. 30'000.-- beschlossen worden, obwohl der Erfolg des Jahres 2000 durchaus eine höhere Ausschüttung erlaubt hätte.