Standpunkt, es handle sich um ordentliches Einkommen. In der Folge wurden die Eheleute I.-Bihl mit einer separaten Jahressteuer auf ausserordentlichen Einkünften von Fr. 80'000.-- im Jahr 2000 veranlagt. Dagegen erhoben die Pflichtigen am 19. Dezember 2002 Einsprache mit dem Antrag, es sei von der Besteuerung der Dividende von Fr. 80'000.-- abzusehen. Mit Entscheid vom 21. Januar 2003 wies das kantonale Steueramt die Einsprache ab.