Für die Hauptveranlagung 1999 wurden die Eheleute I. mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 103'600.-- zum Satz von Fr. 116'100.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 1'472'900.-- zum Satz von Fr. 1'887'000.-- veranlagt. Am 13. Februar 2002 nahm die Steuerbehörde per 1. Januar 1999 eine Revision infolge ausserordentlicher Aufwendungen in den Jahren 1999 und 2000 vor und veranlagte die Steuerpflichtigen ohne steuerbares Einkommen und mit einem steuerbaren Vermögen von Fr. 2'141'000.-- zum Satz von Fr. 2'463'000.--.