2./ Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 2'000.-- trägt zufolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege der Staat. Auf die Erhebung wird verzichtet. 3./ Der Anspruch des unentgeltlichen Rechtsbeistands aus der Vertretung im Beschwerdeverfahren beträgt Fr. 1'500.-- (zuzügl. MWSt). V. R. W. Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Zustellung dieses Entscheides an: – die Beschwerdeführerin (durch Rechtsanwalt lic. iur. Josef Jacober, 9001 St. Gallen) – die Vorinstanz am: Rechtsmittelbelehrung: