Auch wenn dem Bericht entnommen werden kann, dass D.L. dominant und wortgewaltig und seine Mutter "die Bestimmende" ist, dass der ehemalige Ehemann der Beschwerdeführerin ihre Integration nicht gefördert und möglicherweise auch nicht gewünscht hat, kann daraus zwar geschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin eine unglückliche Ehe führte, nicht aber, dass sie dauernd psychisch misshandelt worden ist. Der Untersuchungsrichter von U. hat D.L. am 20. September 2001 zwar der Tätlichkeit schuldig erklärt (er war geständig, der Beschwerdeführerin im Juni 2001 eine Ohrfeige verpasst zu haben) und ihn mit Fr. 200.-- gebüsst.