Nach diesem Bericht hat die Beschwerdeführerin ihren Ehemann, in erster Linie aber dessen Eltern, der psychischen Misshandlung beschuldigt. D.L. hat bestritten, dass er die Beschwerdeführerin, entsprechend ihrer Behauptung, aus dem Haus vertrieben habe. Die Vormundschaftsbehörde Wattwil schätzte die Situation im Dezember 2000 dahingehend ein, dass nicht schlüssig geklärt werden könne, ob die Beschwerdeführerin aus dem Haus gejagt worden sei oder nicht. "Es muss auf beiden Seiten mit Lügengeschichten gerechnet werden" und "Beide Ehepartner verstricken sich immer wieder in unglaubliche und schwer nachweisbare Geschichten (vermutlich