als ihr geschiedener Ehemann und seine Mutter ihr gegenüber tätlich geworden seien, was zu einer Verurteilung D.L.s wegen Tätlichkeit geführt habe. Im September 2001 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte habe sie die andauernde psychische Belastung schliesslich nicht länger ertragen und Unterschlupf in einem Frauenhaus gefunden.