Härtefälle sind zu vermeiden. Erfolgt die Scheidung oder die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren, ist die Nichtverlängerung der Bewilligung © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sodann nur in Erwägung zu ziehen, wenn die Bewilligung erschlichen wurde oder ein Ausweisungsgrund oder ein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung vorliegt.