Mit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die Kinder würde bei einer solchen Ausgangslage in die enge familiäre Beziehung zum obhutsberechtigten Elternteil eingegriffen, es sei denn, auch diesem würde eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, was jedoch in der Regel eine unverhältnismässige ausländerrechtliche Konsequenz wäre (BGE 2A.10/2001 vom 11. Mai 2001). Es besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse, dass Ausländer, bei denen nach kurzem Aufenthalt in der Schweiz die familiären Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegfallen, die Schweiz wieder verlassen (VerwGE vom 17. Juni