Menschenrechtskonvention und die Schweiz, 2. Aufl., Bern 1999, S. 263; VerwGE vom 23. Januar 2004 i.S. A.G. mit Hinweis auf VerwGE vom 22. Januar 2002 i.S. N.O.). aaa) Im vorliegenden Fall hat das Sozialamt Wattwil dem Ausländeramt am 8. Oktober 2001 mitgeteilt, dass das Ehepaar L.-S. seit 1. September 2001 getrennt lebt. Der Einzelrichter-Stellvertreter des Bezirksgerichts N. hat am 16. Oktober 2001 denn auch Vormerk genommen, dass der gemeinsame Haushalt der Eheleute L.-S. und ihrer Kinder bereits aufgehoben worden ist. Er hat D. und E. unter die Obhut der Beschwerdeführerin gestellt. Nach dem Scheidungsurteil vom 22. April 2003 ist diese