Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2./ Die Beschwerdeführerin beantragt, es sei je ein Bericht des Beistands, des Spitals Wattwil und des Frauenhauses Vaduz einzuholen und sie sei persönlich zu befragen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte