hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ A. S., geboren am 20. Dezember 1976, Staatsangehörige von Serbien und Montenegro, heiratete am 14. Mai 1999 in ihrer Heimat den in der Schweiz wohnhaften D.L.. Im Rahmen des Familiennachzugs wurde ihr eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Am 21. November 1999 reiste A.L. in die Schweiz ein. Am 30. April 2000 brachte sie den Sohn D. zur Welt und am 4. Juli 2001 den Sohn E.. Am 16. Oktober 2001 nahm der Einzelrichter-Stellvertreter des Bezirksgerichts N. Vormerk, dass der gemeinsame Haushalt der Eheleute L.-S. aufgehoben worden war, und regelte das Getrenntleben. Die Kinder D. und E. wurden in die Obhut der Mutter gegeben.