Der Einzelrichter des Bezirksgerichts Wil sprach den Beschwerdeführer am 12. Juli 2001 der mehrfachen falschen Anschuldigung, des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Führerausweisentzugs sowie der Verübung weiterer Delikte schuldig und verurteilte ihn zu acht Wochen Gefängnis unbedingt. Von einem Widerruf des bedingten Vollzugs der von der Gerichtskommission Untertoggenburg ausgefällten Strafe wurde Umgang genommen; hingegen wurde die angesetzte Probezeit um ein Jahr verlängert. Mit Strafbescheid vom 2. Oktober 2002 wurde der Beschwerdeführer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen und zu einer