Am 18. August 1998 wurde V.D. von der Gerichtskommission Untertoggenburg wegen bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten, einer Busse von Fr. 1'500.-- und einer Landesverweisung von drei Jahren verurteilt. Gefängnisstrafe und Landesverweisung wurden bedingt aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Am 22. November 1999 wurde V.D. die Ausweisung aus der Schweiz angedroht. In der Folge beging er weitere Straftaten. Mit Verfügung vom 20. Februar 2002 wies das Ausländeramt V.D. für die Dauer von fünf Jahren aus der