Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, weist das Gebäude ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Wohn-, Arbeitsund Schlafräumen auf. Die bauliche Ausnützung, insbesondere aufgrund des Umbaus bzw. der Erweiterung in den Jahren 2000/01, ist weitgehend auf die individuellen Bedürfnisse des derzeitigen Eigentümers ausgerichtet. Als Wohnhaus für eine Familie mit Kindern ist das Objekt dagegen weniger gut geeignet. Dies schränkt die Nachfrage nach der Liegenschaft erheblich ein. Die nach den individuellen Bedürfnissen vorgenommene Raumeinteilung und die teilweise veraltete Ausstattung dürften sich im erzielbaren Verkaufspreis negativ niederschlagen.