gg) Die anhand der Richtlinien ermittelte Bewertung ist stets daraufhin zu überprüfen, ob sie dem fraglichen Objekt entspricht. Im vorliegenden Fall ermittelte die Vor-instanz einen Verkehrswert von über Fr. 1'202'000.--. Ein solcher Verkehrswert dürfte bei einer der besonderen Lage des Grundstücks adäquaten baulichen Nutzung des Grundstücks durchaus realistisch sein. Die vorhandene bauliche Ausnützung muss allerdings als unzweckmässig und eher ungünstig betrachtet werden. Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, weist das Gebäude ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Wohn-, Arbeitsund Schlafräumen auf.