Kapitalkosten entspricht dem Zinssatz für erste Althypotheken der Kantonalbank oder Leitbank am Ort der gelegenen Sache. Als Bewirtschaftungskosten sind die Betriebsund Unterhaltskosten, die Verwaltungskosten sowie das Risiko für Mietzinsausfälle und Abschreibung zu berücksichtigen, wobei bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern Verwaltungskosten und Mietzinsrisiko in der Regel unberücksichtigt bleiben (Handbuch S. 58 f., 99).