Dies zeigt sich auch bei den benachbarten Grundstücken Nrn. 408 und 435. Wird der durch das Fuss- und Fahrwegrecht beanspruchte Flächenanteil von rund 150 m2 ausser Betracht gelassen, weist das Grundstück eine Gesamtfläche von rund 1'400 m2 auf. Davon ist aufgrund der Baulinie ein erheblicher Anteil für die bauliche Ausnützung nicht relevant. Im Lichte des besonderen Charakters des Hauses erscheint ein grosszügig bemessener Umschwung als integraler Bestandteil der Liegenschaft. Der Exklusivität der Lage und der grosszügigen Umgebung wird mit der Einstufung in eine vergleichsweise hohe Lageklasse Rechnung getragen.