Ungünstig sind in der Regel Parzellen mit anormaler Form, mit weit innerhalb des Grundstücks verlaufenden Baulinien oder Baubeschränkungen. Nur bei grösseren, unüberbauten Flächen mit normaler Form, gleichgültig ob erschlossen oder unerschlossen, nützt der Quadratmeterpreis bei der Beurteilung der Parzelle. In allen anderen Fällen aber, ganz besonders bei überbauten Grundstücken, verursacht er Verwirrung statt Klarheit. Die neuere Schätzungspraxis verwendet daher die Bezeichnung Landwert.