Bei der Anwendung der Lageklassenmethode auf überbaute Grundstücke ist die Bewertung des Bodens als Gesamtbewertung der Grundstücksfläche aufzufassen, während der Wert pro m2 wenig Bedeutung hat. Die Grösse des Grundstücks sagt nur wenig über seinen Wert als Bauland aus. Zwei gleichartige Gebäude können auf verschieden grossen Grundstücken stehen, was bedeutet, dass die Flächen unterschiedlich, Bauvolumen und Mietzinse aber unverändert sind (vgl. dazu Naegeli/ Wenger, a.a.O., S. 48). Ungünstig sind in der Regel Parzellen mit anormaler Form, mit weit innerhalb des Grundstücks verlaufenden Baulinien oder Baubeschränkungen.