Daraus ergab sich eine Bewertung des Mehrumschwungs von Fr. 117'000.--. Die mit einem Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten des Nachbargrundstücks belastete Fläche von 150 m2 blieb bei der Landwertschätzung unberücksichtigt, da es sich im wesentlichen um eine Last handelt und die Gewährleistung der Durchfahrt unter anderem auch finanzielle Aufwendungen erfordert.