Die Vorinstanz hat von der gesamten Grundstücksfläche von 1'570 m2 einen Anteil von 900 m2 als normalen Umschwung samt Gebäudegrundfläche ausgeschieden. Diesen hat sie aufgrund von Vergleichspreisen für unüberbautes Land mit Fr. 450.-- pro m2 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 18/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte