Er wird in der Regel als zusätzlicher Landwert gemäss seiner Grösse und analog dem Wert des normalen Umschwungs in die Realwertberechnung aufgenommen. Als Landreserve wird die Mehrfläche betrachtet, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des überbauten Teils der Liegenschaft anderweitig verwendet werden könnte. Diese Landreserve ist nach den Richtlinien für unüberbaute Grundstücke gesondert zu bewerten und separat in die Verkehrswertberechnung einzubeziehen (Handbuch S. 85).