Die Lageklassenmethode führt bei überbauten Grundstücken nur zu brauchbaren Ergebnissen, wenn die Grundstücksfläche dem zonenkonformen Landbedarf entspricht oder kleiner ist. Soweit sie diesen übersteigt, muss der Landwert der Mehrfläche, sei es Mehrumschwung oder Landreserve, hinzugerechnet werden. Als Mehrumschwung wird die Mehrfläche betrachtet, die nicht abgetreten, überbaut oder anderweitig genutzt werden kann. Er wird in der Regel als zusätzlicher Landwert gemäss seiner Grösse und analog dem Wert des normalen Umschwungs in die Realwertberechnung aufgenommen.