Von der allgemeinen Lage her kann Y. durchaus der Lageklasse 3 zugeordnet werden. Dieser Klasse sind Wohnlagen in Kleinstädten, ländliche Ortschaften mit Ferienhäusern und Fremdenverkehr sowie Ortskerne mittelgrosser Dörfer zugeordnet (vgl. Naegeli/ Wenger, a.a.O., S. 260). Der individuellen Lage wird mit der Klasse 6 ebenfalls Rechnung getragen. Die bevorzugte Umgebung mit guter Fernsicht und direktem Seeanstoss rechtfertigt trotz der vom Beschwerdeführer geltend gemachten, unbestreitbar vorhandenen Immissionen, namentlich von der Bahnlinie und der Autobahn auf dem gegenüberliegenden Gebiet des -sees, diese relativ hohe Klassierung.