Die Vorinstanz übernahm lediglich die Baunebenkosten von Fr. 56'000.--, während sie die Umgebungskosten auf Fr. 112'000.--, den Landwert für den normalen Umschwung auf Fr. 405'000.-- (Lageklasse 4,3) und den Wert des Mehrumschwungs auf Fr. 117'000.-- erhöhte, was einen gesamten Landwert von Fr. 690'000.-- ergab. Der Realwert wurde dementsprechend auf Fr. 1'470'000.-- festgesetzt.