Zu berücksichtigen ist weiter, dass das Gebäude einen neuen Teil aufweist, der im Jahr 2000/01 erstellt wurde. Für diesen Teil ist die Altersentwertung, wenn überhaupt eine solche angenommen werden kann, weitaus geringer als beim alten Trakt. Allerdings fällt in Betracht, dass neben der technischen Altersentwertung der alten Gebäudeteile auch eine erhebliche wirtschaftliche Altersentwertung zu berücksichtigen ist, welche namentlich auf die nicht mehr zeitgemässe Einteilung und Dimensionierung der Räume sowie die Verwendung verschiedener nicht mehr zeitgemässer Baumaterialien zurückzuführen ist.