Bei gutem Unterhaltszustand beträgt die technische Altersentwertung eines 50 Jahre alten Hauses mit einer angenommenen Lebensdauer von 100 Jahren 25 Prozent und bei einem Unterhaltszustand von "mittel - gut" 32 Prozent (Handbuch S. 214). Dies bestätigte sich am Augenschein, an dem festgestellt werden konnte, dass das © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gebäude zwar in verschiedenen Bereichen erheblich veraltet ist, aber die verwendeten Materialien weitgehend in einem guten bzw. gut unterhaltenen Zustand sind.