Beim Minderwert eines Gebäudes handelt es sich um die wertmässige Einbusse, welche beim Neuwert seit der Erstellung zufolge Alters, Abnützung und anderen Gründen eingetreten ist. Dabei ist zwischen der technischen und der wirtschaftlichen Altersentwertung zu unterscheiden (Handbuch S. 83 f.). Die Richtlinien sehen für Wohnhäuser in vorwiegend massiver Bauart eine Lebensdauer von 100 Jahren vor. Bei gutem Unterhaltszustand beträgt die technische Altersentwertung eines 50 Jahre alten Hauses mit einer angenommenen Lebensdauer von 100 Jahren 25 Prozent und bei einem Unterhaltszustand von "mittel - gut" 32 Prozent (Handbuch S. 214).