Aufgrund der Feststellungen anlässlich des Augenscheins erachtet das Gericht eine Einstufung des Gebäudes in die Klasse IV gemäss den Richtwerten des Handbuches (S. 202) als gerechtfertigt. Diese wird mit den Merkmalen "einwandfreie Qualität, besserer Innenausbau, heutigen durchschnittlichen Anforderungen entsprechend" umschrieben. Diese Einstufung trägt der Bauart, den verwendeten Materialien sowie der Einteilung der Räume und der Kombination eines älteren Traktes mit vergleichsweise kleinen Räumen sowie eines neuen Traktes mit einem überdurchschnittlich geräumigen Obergeschoss Rechnung.