Wie erwähnt können bei der angewendeten Schätzungsmethode bereits geringfügige Abweichungen einzelner Hilfswerte zu erheblichen Diskrepanzen führen. Würde beispielsweise von Baukosten von Fr. 600.--/m3 ausgegangen, was nach den Richtlinien (Handbuch S. 202) für Einfamilienhäuser mit einwandfreier Qualität, besserem Innenausbau und heutigen durchschnittlichen Anforderungen in der mittleren Bandbreite liegt, würde sich der Neuwert auf Fr. 830'000.-- reduzieren. Bei einem Minderwert von 20 Prozent, also nur 3 Prozent mehr als die Vorinstanz annahm, ergäbe sich ein Zeitwert von Fr. 664'000.--.