Der Zeitwert wurde im Rahmen der Schätzung der Versicherungswerte rechtskräftig auf Fr. 780'000.-- festgelegt. Die Vorinstanz erachtete ihn nicht als grob oder offensichtlich falsch. Sie hielt immerhin fest, dass der Neuwert von Fr. 680.--/m3 bzw. Fr. 940'000.-- © Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte eher hoch und der Minderwert von 17 Prozent eher tief sei. Eine Korrektur nahm sie allerdings nicht vor.