Bei überbauten Grundstücken wird durch Gewichtung der Grundlagenwerte Realwert und Ertragswert der Verkehrswert ermittelt. Für die Wahl des Gewichtungsfaktors sind die allgemeine und die örtliche Wirtschaftslage, das allgemeine Marktverhalten, die Art und Grösse des Objekts sowie die Lage, daneben auch die Vermietbarkeit im Sinne des am Standort geltenden Normalbedürfnisses bezüglich Architektur, Grundrissgestaltung, Komfort und Zustand sowie besondere Umstände (Naturgefahren, gesetzliche Einschränkungen) zu berücksichtigen (Handbuch S. 63). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte