Die Rügen des Beschwerdeführers stützen sich im wesentlichen auf eine im Jahr 1999 erschienene Berner Dissertation (F.D. Scognamiglio, Methoden zur Immobilienbewertung im Vergleich). Die darin geäusserte Kritik an der sog. Praktikermethode, wie sie im Kanton St. Gallen angewendet wird, vermochte sich offenbar nicht durchzusetzen. Im übrigen wurde im Kanton St. Gallen die sog. hedonische Bewertungsmethode zwar evaluiert, in der Folge dann aber bei der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte