Aus nicht nachvollziehbaren Gründen habe offenbar in der Folge nochmals eine Sitzung der Vorinstanz stattgefunden, bei welcher der Verkehrswert von Fr. 1'158'000.-- auf Fr. 1'202'000.-- erhöht worden sei. Die Einsicht in die Akten des Rekursverfahrens habe keinen Aufschluss über die Gründe dieser Erhöhung gebracht. Es liege jedoch auf der Hand, dass der nicht erfolgte Rückzug des Rekurses eine Strafaktion ausgelöst habe. Er überlasse es dem Ermessen des Verwaltungsgerichts, ob es sich als Aufsichtsbehörde diesbezüglich gefordert sehe, zum Rechten zu sehen. Die Erhöhung des Verkehrswertes um rund Fr. 50'000.-- stelle eine erhebliche