Sie kam zum Schluss, der von der Schätzungsbehörde angenommene Kubikmeterpreis von Fr. 680.-- für das gesamte Bauvolumen erscheine zwar als hoch, aufgrund verschiedener Umstände aber nicht offensichtlich und grob falsch. Demgegenüber erscheine der Minderwert von 17 Prozent angesichts des Alters und der ihm entsprechenden Bausubstanz eher tief, jedoch nicht offensichtlich falsch. Gestützt auf diese Ueberlegungen legte die Vorinstanz der Realwertschätzung den im Rahmen der Schätzung der Gebäudeversicherungswerte festgelegten Zeitwert von Fr. 780'000.-- zugrunde.