© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2./ Der Beschwerdeführer erhebt verschiedene verfahrensrechtliche Rügen. a) Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe in der Rekurseingabe vom 22. November 2002 und anlässlich des Augenscheins vom 7. April 2003 im Sinne von Art. 7 VRP einen Ausstandsgrund geltend gemacht. Der Fachschätzer A. sei von ihm im November 1999 beauftragt worden, eine private Schätzung durchzuführen. In der Folge habe er A. beim Umbau seiner Liegenschaft als Architekt nicht berücksichtigt. Nachträglich sei ihm klar geworden, dass dies sein Verhalten hätte beeinflussen können.