Einspracheentscheid und die Verfügung über die Schätzungswerte auf und setzte den Mietwert auf Fr. 39'960.-- und den Verkehrswert auf Fr. 1'202'000.-- fest. Bei der Verkehrswertschätzung ging sie wie die Schätzungsbehörde bzw. das Kantonale Steueramt von einem Zeitwert des Gebäudes von Fr. 780'000.-- aus. Demgegenüber erhöhte sie die Umgebungskosten von Fr. 70'000.-- auf Fr. 112'000.-- und den Wert des Bodens von Fr. 415'000.-- auf Fr. 522'000.-- und ermittelte daraus einen Realwert von insgesamt Fr. 1'470'000.-- gegenüber Fr. 1'331'000.-- nach der Schätzung des Steueramtes.