B./ Mit Eingabe vom 22. November 2002 erhob P.P. Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, der Einspracheentscheid vom 22. Oktober 2002 sei aufzuheben und der steuerbare Verkehrswert sei nach der Ertragswertmethodik zu berechnen und auf Fr. 570'000.-- festzusetzen, eventualiter sei er nach der Lageklassenmethode zu berechnen und auf Fr. 730'000.-- festzusetzen, subeventualiter sei die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen unter Vorgabe einer rechtsstaatlich genügenden und objektiv nachvollziehbaren Berechnungsmethodik und des Mindestprotokollierungsumfangs für die Berechnung des Steuerwertes, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.