Das Gemeindesteueramt Y. eröffnete diese Steuerwerte mit Verfügung vom 7. September 2001 dem Eigentümer. Dagegen erhob dieser mit Eingaben vom 4. Oktober und 17. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte November 2001 Einsprache. Das kantonale Steueramt hiess diese mit Entscheid vom 22. Oktober 2002 teilweise gut, soweit sie darauf eintrat, und setzte den Mietwert auf Fr. 39'870.-- und den Verkehrswert auf Fr. 1'050'000.-- fest.