Schätzung der Grundstückswerte hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ P.B. ist Eigentümer des Grundstücks Nr. xxx an der -strasse in Y. Das Grundstück besteht aus dem Wohnhaus Vers.-Nr. xxx sowie 1'570 m2 Gebäudegrundfläche und Umschwung. Es war 1999 mit einem Verkehrswert von Fr. 728'000.-- geschätzt worden. Nach einer Erweiterung des Wohnhauses wurde das Grundstück am 16. August 2001 im Rahmen einer Zwischenrevision neu geschätzt. Dabei wurde der Mietwert auf Fr. 41'820.-- und der Verkehrswert auf Fr. 1'200'000.-- festgelegt. Das Gemeindesteueramt Y. eröffnete diese Steuerwerte mit Verfügung vom 7. September 2001 dem Eigentümer.