nach wie vor bereit, die Ehe unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald seine Ehefrau aus dem Druck ihres Vaters befreit werde. Seine weiteren Ausführungen sind ebenfalls vage. So hält er lediglich fest, der Schwiegervater habe seine Frau "eines Tages" aus der Klinik mit in die Ferien genommen. In welchem Zeitraum dies geschah, legt er nicht dar. Er äussert sich auch nicht genauer, ob er allenfalls beim Schwiegervater Nachforschungen über den Verbleib der Ehefrau machte. Die Vorbringen des Beschwerdeführers bringen zum Ausdruck, dass er mit einer gewissen Gleichgültigkeit auf die angeblichen Versuche des Schwiegervaters reagierte, die Ehefrau unter Druck zu setzen.