Der Beschwerdeführer macht geltend, er würde gerne weiterhin mit seiner Frau zusammenleben; dies werde ihm jedoch durch die Schwiegervater-Tochter Beziehung verunmöglicht. Er führt aus, seine Ehefrau habe sich in einem schweren psychotischen Zustand mit Angstsymptomen befunden. Auf Druck ihres Vaters habe sie sich gezwungen gesehen, einen neuen Wohnsitz zu begründen. Seit dem 27. August 2002 habe ihr der Vater verboten, einen verabredeten Arzttermin bei Dr. Sauer wahrzunehmen. Im weiteren habe sie die medizinische Behandlung abgebrochen. Seit dem erwähnten Datum habe sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Auf Druck des Vaters habe sie ihn dann im November 2002 verlassen.