Auf Anfrage des Ausländeramtes vom 13. November 2002 teilte die Ehefrau des Beschwerdeführers mit, sie lebe seit zwei Monaten nicht mehr mit ihrem Gatten zusammen. Sie gedenke, die Ehegemeinschaft nicht wieder aufzunehmen. Sie wolle sich scheiden lassen. Am 9. Dezember 2002 reichte sie die Scheidungsklage ein und beantragte die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte