Vom 10. Dezember 2001 bis 19. Dezember 2001 und vom 16. Februar 2002 war sie wiederum gänzlich arbeitsunfähig. Am 15. März 2002 bescheinigte Dr. med. S., Spezialarzt für Psychiatrie und Psychotherapie, dass sich die Ehefrau des Beschwerdeführers in einem schweren psychotischen Zustand mit intensiven Angstsymptomen befinde und deswegen auf die ständige Anwesenheit einer anderen Person angewiesen sei. Es sei nicht vorherzusehen, wie lange dieser Zustand anhalten werde. Mit ärztlichem Zeugnis vom 31. Januar 2003 bestätigte die Kantonale Psychiatrische Klinik Wil, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers seit dem 30. Januar 2003 dort hospitalisiert und zu 100% arbeitsunfähig sei.