c) Der Beschwerdeführer heiratete seine Ehefrau am 21. Juli 2000 in Pec/Kosovo. Er reiste am 7. November 2000 in die Schweiz ein. Im September 2002 wurde die eheliche Gemeinschaft aufgelöst. Diese dauerte somit weniger als zwei Jahre. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte