2. Die Beschwerdegegner bezahlen die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 3'000. Der Kostenvorschuss von CHF 2'500 wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet. Die Beschwerdegegner bezahlen die amtlichen Kosten des Rekursverfahrens von CHF 3'000, unter Anrechnung des von den Beschwerdegegnern für dieses Verfahren geleisteten Kostenvorschusses von CHF 1'800. 3. Die Beschwerdegegner entschädigen die Beschwerdeführerin ausseramtlich für das Rekursverfahren mit CHF 2'080 und für das Beschwerdeverfahren mit CHF 3'120 (je inklusive Barauslagen, ohne Mehrwertsteuer). B 2024/31 17/17