Nordwest) und der Aussenbereich/Grünbereich mit davorliegendem Gewässerraum; letzterer schützt den Aussenbereich aufgrund seiner gewässerschutzbedingten Unverbaubarkeit. Anlässlich des Augenscheins vom 24. Oktober 2024 bestätigten sich die aus den Akten ersichtlichen tatsächlichen Gegebenheiten.