Weiter darf nicht ausser Acht bleiben, dass östlich neben diesem "Zimmer 3/Büro" nicht etwa das Zimmer 1 oder 2, also kein der Wohnnutzung dienender Raum, sondern das Badezimmer vorgesehen ist. Der westliche Hausteil, der mit einer raumhohen, beweglichen Fensterfront abgeschlossen ist und an welchen die rund 45 m2 grosse Terrasse vor der Westfassade anschliesst, soll mit einem rund 65 m2 grossen Wohnbereich einer gemeinschaftlichen Nutzung (Wohnen/Essen/Kochen) dienen. Der Aussenbereich (Terrasse) und der Wohnraum im Innern lassen sich mithin – wenn auch witterungsabhängig in unterschiedlicher Form – als integriertes Ganzes nutzen.